
Raumangebot
Passende Räume für jedes Bedürfnis.
Weitere Informationen und Preise finden Sie im Buchungs-System.
Eine Auflistung der Kosten finden Sie im Gebührenblatt. Bitte beachten Sie das Betriebsreglement.

430 m2, bis 630 Personen (bei Konzertbestuhlung), bis 750 Personen (Grosser und Kleiner Saal, inkl. Personal/Mitwirkende)
Der Grosse Saal ist das Kernstück des Thurgauerhofs. Der mehreckige Raum bietet eine ideale Infrastruktur für Versammlungen, Konzerte und Seminare. Das Foyer steht für den Empfang der Gäste oder für Apéros oder die Pausen-Verpflegung zur Verfügung. Für grössere Apéros und Caterings kann der Kleine Saal dazugebucht werden (bis Total max. 750 Personen). Alternativ ist dieser auch unterteilbar in drei kleinere Seminar-Räume (Eugenie, Napoleon und Hortense). Für besonders grosse Anlässe kann der Grosse Saal sogar mit dem Kleinen Saal erweitert werden (offene Trennwand).
ab CHF 850.- pro Anlass
Bestuhlungsformen:
- Konzertbestuhlung: max. 630 Personen
Ausbaubar zusammen mit dem Kleinen Saal auf max. 750 Personen, inkl. Personal/Mitwirkende - Bankettbestuhlung (Reihen beidseitig): max. 360 Personen
- Seminarbestuhlung/Parlamentsbestuhlung: max. 180 Personen
- Gala-Bestuhlung (runde Tische): max. 120 Personen
Brandschutzvorschrift: Die Gesamtanzahl von 750 Personen inkl. Personal/Mitwirkende darf nicht überschritten werden.
Saalausstattung Grosser Saal
- Bestuhlung: Konzert-, Seminar-, Reihen- und Galabestuhlung
- Video: Laser-Beamer mit Leinwand (HDMI, USB-C)
- Audio: Lautsprecheranlage mit 4 Kopfbügel- und 2 Drahtlos-Handmikrofonen für insgesamt 4 Funkspuren (nicht geeignet für Konzerte und Gesang)
- Rednerpult mit integrierten Mikrofonen
- Theaterbühne mit vorhandener Beleuchtung
- Vorbühne in verschiedenen Höhen (20cm, 40cm, 60cm, 80cm) mit einer Blende (nur bei 40cm)
- Flipcharts
- Pinnwände

170 m2, bis 80 Personen (bei Konzertbestuhlung)
Der Kleine Saal ist aus dem Foyer zugänglich und schliesst auch direkt an den Grossen Saal an (er kann für ganz grosse Veranstaltungen auch mit dem Grossen Saal kombiniert werden). Die grosse Fensterfront sorgt für viel Tageslicht.
Ab CHF 450.- pro Anlass
Saalausstattung Kleiner Saal
- Bestuhlung: Konzert-, Seminar- oder Reihenbestuhlung
- Video: Mobiler Bildschirm (HDMI), Leinwände an den beiden Stirnseiten für eigenen Beamer
- Audio: Mobile Lautsprecheranlage
- Flipcharts
- Pinnwände

bis 20 Personen
Das Sitzungszimmer Giessen befindet sich auf der Ostseite des Kongresszentrums und kann über ein separates Treppenhaus von der Felsenstrasse her oder über das Foyer erreicht werden.
CHF 200.- pro Tag / CHF 100.- pro Halbtag
Ausstattung Sitzungszimmer Giessen
- Bestuhlung: Seminar-, Block-, U-Form- oder Konzertbestuhlung
- Video: Mobiler Beamer (HDMI), Leinwand
- Flipcharts
- Pinnwände
Spezialkonditionen für Weinfelder Vereine
Jeder in der Liste des Büros für Kultur/Sport/Tourismus eingetragene Verein hat einmal im Jahr Anrecht auf die ermässigte Benützungsgebühr für die stadteigenen Räume im Kongresszentrum Thurgauerhof. Der Verein hat die Veranstaltung selber zu produzieren. Eine Weitervermittlung von Weinfelder Ortsgruppen für z.B. nationale Dachorganisationen geben kein Anrecht auf eine Vergünstigung.
- Grosser Saal, Foyer, Nebenräume: Fr. 300.– pro Tag
- Grosser und kleiner Saal, Foyer, Nebenräume: Fr. 400.– pro Tag
- Kleiner Saal, Foyer: Fr. 300.– pro Tag
- Sitzungszimmer Giessen: 100.- pro Tag
- Bühnenmeister: CHF 60.- pro Stunde
- Endreinigung (Toiletten, etc.): CHF 60.- pro Stunde
- In den Preisen ist eine Standardtechnik (Leinwand) inbegriffen. Beamer, Technik, etc. können separat dazu bestellt werden.
Benützungsbedingungen (nicht abschliessend, siehe Download Benützungsordnung):
Das Aufstellen und das Entfernen der entsprechenden Bestuhlung ist Sache des veranstaltenden Vereins unter Anleitung des Haus- und Saalwarts. Der Verein verlässt die Räumlichkeiten in besenreinem Zustand. Die Endreinigung (Toiletten, Grundreinigung, etc.) erfolgt durch den Hausdienst (Verrechnung nach effektivem Aufwand). Bei Verwendung der Bühnentechnik (Licht und Ton) sowie der Infrastruktur des Foyers, Lampenschienen und Aufhängeklappen ist die Anwesenheit des Bühnenmeisters (gegen Entschädigung) obligatorisch.